Anfragen
de

Grand Logistiks EgmbH

0700 20 255at the price of a local call

Seeverkehr

SeeverkehrGrand Logistiks EgmbH bietet alle Arten von Containern bei dem Organisieren des Seeverkehrs von/ bis allen Einfuhr- und Ausfuhrdestinationen an. Der Seeverkehr ist eine der bekanntesten und kostengünstigsten Methoden für Transport von Waren und Gütern weltweit. Wir werden für Sie das optimale Schema anbieten und die zuverlässigsten Frachtführer für jede Sendung überall in der Welt im Einklang mit den aktuellen Marktbedingungen wählen.

Damit Missverständnisse bei den Verhandlungen bezüglich des Transports der Waren/ Güter vermeiden werden, sind einheitliche Regeln für Interpretieren und Anwendung der Handelsbegriffe erstellt. Sie unterscheiden sich voneinander in den darin eingeschlossenen Pflichten und Haftungen der Vertragsparteien. Für die Preisbildung ist der Ort entscheidend (Bahnhof, Hafen usw.), an dem der Verkäufer die Haftung und die Kosten für die Beförderung, Verladen, Umladen, Entladen, Transport usw.  übernimmt. Alle diese genannten Haftungen sind in dem angebotenen Preis des Verkäufers enthalten. Von dem vereinbarten Ort wird die Haftung für Beschädigungen und Verlust der Ware (der Güter) seitens des Käufers getragen.

Die geregelten Lieferbedingungen sind:

  • • EXW / EX Works (named place) – ab Werk (vereinbarter Ort)
  • • FAS / Free Alongside Ship (named port of shipment) – frei längsseits Schiff (vereinbarter Verladehafen)
  • • FOB / Free On Board (named port of shipment) – frei an Bord (vereinbarter Verladehafen)
  • • CFR / Cost and Freight (named port of destination) – Kosten und Fracht (vereinbarter Bestimmungshafen)
  • • CIF / Cost, Insurance and Freight (named port of destination) – Kosten, Versicherung und Fracht (vereinbarter Bestimmungshafen)
  • • CPT / Carriage Paid To (named place of destination) – Fracht bezahlt bis (vereinbarter Bestimmungsort)
  • • CIP / Carriage and Insurance Paid То (named place of destination) - Fracht und Versicherung bezahlt bis (vereinbarter Bestimmungsort)
  • • DAT / Delivered at Terminal (named terminal at port or place of destination) - geliefert Terminal (vereinbartes Terminal am Hafen oder Ort der Lieferung)
  • • DAP / Delivered at Place (named place of destination) - geliefert an benannter Ort
  • • DDP / Delivered Duty Paid (named place of destination) – geliefert, Zoll bezahlt (vereinbarter Lieferort im Einfuhrland)

 

Sieben Regeln für jede Transportart, die durch die Incoterms bestimmt sind:

EXW / EX Works – ab Werk (vereinbarter Ort). Der Verkäufer stellt die Waren auf seinem Betriebsgelände zur Verfügung. Der Käufer haftet für die Entladung. Dieser Begriff bezeichnet die maximale Pflichten des Käufers und die minimalen Pflichten des Verkäufers. Ab Werk wird häufig bei der Ausfertigung des ursprünglichen (ersten) Angebots für den Verkauf der Waren ohne irgendwelche enthaltene Kosten verwendet. EXW bedeutet, dass der Verkäufer über die Waren verfügt und diese zum vereinbarten Termin verladensbereit auf seinem Betriebsgelände sind (Werk, Fabrik, Lager). Der Käufer bezahlt alle Transportkosten und trägt auch Risiken für die Beförderung der Waren bis zum Bestimmungsort. Der Verkäufer lädt die Ware in den Fahrzeugen nicht und bereitet diese für die Ausfuhr nicht vor. Falls der Verkäufer die Ware lädt, tut er das auf Risiko und auf Rechnung des Käufers. Wenn die Parteien möchten, dass der Verkäufer für die Verladung der Waren bei Abfahrt haftet und das Risiko und alle Kosten für solche Verladung trägt, muss dies eindeutig in dem Kauf- und Verkaufvertrag geregelt werden.

FCA / Free Carrier  – (named place) – frei Frachtführer (Standort des vereinbarten Frachtführers). Der Verkäufer übergibt die Waren, die befreit für Ausfuhr sind, zur Verfügung des ersten Frachtführers (seitens des Käufers genannt) am vereinbarten Ort. Der Verkäufer bezahlt den Transport bis zum vereinbarten Lieferort und hört auf, das Risiko zu tragen, wenn die Waren dem ersten Frachtführer übergeben werden.

CPT / Carriage Paid To (named place of destination)  – Fracht bezahlt bis (vereinbartem Bestimmungsort). Der Verkäufer bezahlt den Transport. Das Risiko wird dem Käufer bei der Übergabe der Waren dem ersten Frachtführers am Ort der Einfuhr übertragen.

CIP / Carriage and Insurance Paid То (named place of destination)  – Fracht und Versicherung bezahlt bis (verienbartem Bestimmungsort). Entspricht der CIF-Regelung für den Containertransport. Der Verkäufer zahlt den Transport und die Versicherung bis zum vereinbarten Bestimmungsort, aber die Gefahr übergeht, wenn die Waren dem ersten Frachtführers übergeben worden sind.

DAT / Delivered at Terminal (named terminal at port or place of destination)  – geliefert Terminal (vereinbartes Terminal des Hafens oder Lieferort). Der Verkäufer zahlt den Transport zum Terminal, ausgenommen die Kosten, die mit der Ausfertigung und Erstellung der Zollanmeldung verbunden sind. Er übernimmt alle Risiken bis zum Zeitpunkt des Entladens der Waren am Terminal.

DAP / Delivered at Place (named place of destination)  –geliefert benannten Ort. Der Verkäufer zahlt den Transport bis zum vereinbarten Ort, ausgenommen die Kosten, die mit der Ausfertigung und Erstellung der Zollanmeldung verbunden sind. Er übernimmt alle Risiken bis zum Zeitpunkt, wenn die Waren zum Entladen seitens des Käufers bereit sind.

DDP / Delivered Duty Paid (named place of destination)  –geliefert, Zoll bezahlt (vereinbarter Lieferort). Der Verkäufer haftet für die Lieferung der Ware bis zum vereinbarten Lieferort im Land des Käufers und bezahlt alle Kosten für den Transport der Waren bis zum Lieferort, einschließlich Einfuhrabgaben und Gebühren. Der Käufer haftet für die Entladung. Dieser Begriff wird häufig im Sinne von "Free In Store (FIS)" (Begriff außer den Begriffen der Incoterms) gebraucht. Dieser Begriff weist maximale Pflichten für den Verkäufer und minimale Pflichten für den Käufer auf. Der Seeverkehr umfasst die Dienstleistungen FCL und LCL. Die Abkürzung „FCL“ bedeutet „Vollladung der Container” (aus dem Englischen „Full Container Load“), und die Abkürzung „LCL“ –„Teilladung der Container” (aus dem Englischen „Less Container Load“).

 

Gemäß der Art der Ware/ der Ladung und gemäß der Art des Verladens der Container sind die unterstehenden Container zu unterscheiden:

Standard 20/40-Fuß-Container  – sie werden für alle Arten von Waren/ Ladungen gebraucht. Die werden mit 20`DV oder 40`DV (Dry Van) bezeichnet.

Von oben offener 20/40-Fuß-Container –Diese Container besitzen kein Dach , nur eine Plane. Die werden für Bulk-Ladungen gebraucht, die mit einem Kran von oben geladen werden müssen. Sie werden mit 20’OTC / 40’OTC (Opentop Container) bezeichnet.

20/40-Fuß-Kühlcontainer  –Dieser Container wird für Waren/ Ladungen gebraucht, die eine Temperaturregelung erfordern. Er besitzt elektrisch betriebenes Kühlaggregat. Er braucht elektrische Versorgung (Strom), die vom Schiff oder dem Fahrzeug geliefert wird. Wegen des Vorhandenseins eines Aggregats ist das Volumen des Laderaums dort weniger. Dieser Container wird als 20’REF und 40’REF bezeichnet.

Flatrack 20/40-Fuß-Container  –wird für schwere und übergroße Ladungen gebraucht. Das sind Container ohne zwei Seitenwände entlang des Containers. Sie werden als 20' FRC und 40' FRC bezeichnet.

Feedback